Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fenster & Glasservice Dachau, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der Auftragnehmer erbringt Reparatur-, Montage- und Wartungsleistungen an Fenstern, Türen, Rollläden und Glasscheiben. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch geeignete Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern die Qualität der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Rechnung ist nach Leistungserbringung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Materialmangel oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über etwaige Verzögerungen unverzüglich informieren.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich kürzere Fristen gelten. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf die Versicherungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und den Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten zu ermöglichen. Mehrkosten, die durch verzögerte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und eingebaute Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gelieferte, noch nicht eingebaute Materialien zurückzufordern.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Dachau. Vertragspartner: Markus Huber, Fenster & Glasservice Dachau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024